Häufige Fragen zur Unfallregulierung
Kosten, Ablauf, Ansprüche – kurz und verständlich beantwortet.
Was kostet mich die anwaltliche Unfallregulierung?
Bei einem unverschuldeten Unfall in der Regel nichts. Die Rechtsanwaltsvergütung gehört zum Schaden, den der Unfallverursacher bzw. seine Haftpflichtversicherung ersetzen muss. Wir verlangen keinen Kostenvorschuss und rechnen direkt mit der gegnerischen Versicherung ab.
Was ist, wenn mich eine Mitschuld trifft?
Bei einer Mitschuld zahlt die gegnerische Versicherung nur anteilig – auch bei den Anwaltskosten. Wir besprechen das offen mit Ihnen, bevor Kosten entstehen. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, klären wir die Deckung für Sie.
Muss ich die Versicherung selbst anrufen?
Nein. Sobald Sie uns beauftragen, übernehmen wir die gesamte Kommunikation mit der gegnerischen Versicherung. Sie müssen keine Formulare der Versicherung ausfüllen und keine Fragen am Telefon beantworten.
Was passiert, wenn die Versicherung nicht oder zu wenig zahlt?
Dann vertreten wir Sie auch vor Gericht und reichen Klage ein. Alles läuft aus einer Hand – Sie müssen keinen neuen Anwalt suchen.
Wie schnell geht es los?
Nach Eingang Ihrer Meldung und der Vollmacht beginnen wir innerhalb von 48 Stunden mit der Regulierung und melden Ihre Ansprüche bei der gegnerischen Versicherung an.
Vertreten Sie mich auch, wenn ich nicht in Düsseldorf wohne?
Ja. Wir vertreten Unfallgeschädigte deutschlandweit. Die Kommunikation läuft digital, per Telefon und E-Mail – ein Besuch in der Kanzlei ist nicht nötig.
Welche Ansprüche machen Sie geltend?
Reparaturkosten oder Wiederbeschaffungswert, Gutachterkosten, Wertminderung, Mietwagen oder Nutzungsausfall, Abschlepp- und Standkosten, Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden und die Unkostenpauschale.
Darf ich selbst einen Gutachter wählen?
Ja. Als Geschädigter dürfen Sie bei einem Haftpflichtschaden einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl beauftragen. Lassen Sie sich nicht auf den Gutachter der gegnerischen Versicherung verweisen.
Welche Unterlagen brauche ich?
Hilfreich sind Fotos vom Unfallort und den Schäden, Kennzeichen und Versicherung des Unfallgegners, Kontaktdaten von Zeugen, ggf. das polizeiliche Aktenzeichen und vorhandene Gutachten oder Kostenvoranschläge. Fehlendes können Sie jederzeit nachreichen.
Entsteht durch das Absenden des Formulars schon ein Mandat?
Nein. Durch das Absenden entsteht weder ein Mandat noch eine Zahlungspflicht. Wir prüfen Ihren Fall und melden uns bei Ihnen. Das Mandat kommt erst mit Ihrer Vollmacht zustande.
Hatten Sie einen Unfall?
Schildern Sie uns den Unfall in wenigen Minuten. Wir prüfen Ihre Ansprüche, übernehmen den kompletten Papierkram und melden uns innerhalb von 48 Stunden – Sie können sich entspannt zurücklehnen.