Mandatsbedingungen (AGB)
Allgemeine Mandatsbedingungen der für Mandate über Verkehrsunfall Direkt.
§ 1 Geltungsbereich
Diese Mandatsbedingungen gelten für alle Verträge über anwaltliche Leistungen zwischen Rechtsanwältin Alicja Wilczek, Kolberger Str. 7, 40599 Düsseldorf (nachfolgend „Kanzlei“), und ihren Mandantinnen und Mandanten (nachfolgend „Mandant“), die über das Angebot „Verkehrsunfall Direkt“ zustande kommen.
Abweichende Bedingungen des Mandanten gelten nur, wenn die Kanzlei ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmt.
§ 2 Zustandekommen des Mandats
Die Übermittlung einer Unfallmeldung über das Online-Formular stellt noch keine Beauftragung dar. Die Kanzlei übersendet dem Mandanten nach Prüfung ein Mandatsangebot. Das Mandatsverhältnis kommt zustande, wenn der Mandant dieses Angebot online durch Klick auf „Angebot annehmen und Anwalt beauftragen“ annimmt und dabei die Vollmacht erteilt. Der Mandant erhält eine Bestätigung mit einer PDF-Kopie des Vertrags.
Die Kanzlei prüft vor Annahme insbesondere mögliche Interessenkollisionen. Sie ist berechtigt, ein Mandat ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
§ 3 Umfang des Mandats
Gegenstand des Mandats ist die außergerichtliche und – nach gesonderter Abstimmung – gerichtliche Geltendmachung der Ansprüche des Mandanten aus dem gemeldeten Verkehrsunfall gegenüber dem Schädiger und dessen Haftpflichtversicherung einschließlich Klage und Zwangsvollstreckung.
Die Kanzlei schuldet eine sorgfältige anwaltliche Tätigkeit, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, insbesondere nicht die tatsächliche Zahlung durch die gegnerische Versicherung.
§ 4 Vergütung
Die Vergütung richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) in der jeweils geltenden Fassung, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Die Gebühren berechnen sich nach dem Gegenstandswert (§ 2 RVG).
Die Kanzlei macht die Rechtsanwaltsvergütung als Teil des Schadens gegenüber dem Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherung geltend. Ein Kostenvorschuss wird vom Mandanten nicht verlangt, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
Der Mandant bleibt der Kanzlei gegenüber gleichwohl Vergütungsschuldner, soweit die gegnerische Versicherung die Vergütung – etwa wegen Mit- oder Alleinverschuldens des Mandanten – nicht oder nicht vollständig erstattet und keine Rechtsschutzversicherung eintritt. Die Kanzlei weist den Mandant vor Entstehung solcher Kosten darauf hin.
Gerichtskosten richten sich nach dem Gerichtskostengesetz (GKG). Vor Einreichung einer Klage stimmt die Kanzlei das Vorgehen und etwaige Vorschüsse mit dem Mandanten ab.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Mandanten
Der Mandant informiert die Kanzlei vollständig und wahrheitsgemäß über alle für den Unfall relevanten Umstände und stellt sämtliche Unterlagen (Fotos, Gutachten, Rechnungen, Polizeibericht, Korrespondenz mit Versicherungen) zur Verfügung.
Direkte Zahlungen, Schreiben oder Anrufe der gegnerischen Versicherung sind der Kanzlei unverzüglich mitzuteilen. Ändern sich Kontaktdaten, informiert der Mandant die Kanzlei umgehend.
§ 6 Fremdgelder
Von der Versicherung eingehende Zahlungen werden unverzüglich an den Mandanten weitergeleitet. Die Kanzlei ist berechtigt, eingehende Zahlungen mit offenen, fälligen Vergütungsansprüchen zu verrechnen, soweit dies gesetzlich zulässig ist (§ 4 BORA).
§ 7 Haftung
Die Haftung der Kanzlei für fahrlässig verursachte Schäden wird – außer bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit – auf den Betrag von 1.000.000 € je Schadensfall begrenzt, sofern die Kanzlei in dieser Höhe versichert ist (§ 52 BRAO). Für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit haftet die Kanzlei unbeschränkt.
§ 8 Kommunikation und Datenschutz
Der Mandant ist damit einverstanden, dass die Kommunikation auch per unverschlüsselter E-Mail erfolgt. Er kann jederzeit eine andere Kommunikationsform verlangen.
Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Mandatsbearbeitung und nach Maßgabe der Datenschutzerklärung verarbeitet. Die Kanzlei unterliegt der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht (§ 43a Abs. 2 BRAO).
§ 9 Aufbewahrung von Handakten
Handakten werden für die Dauer von sechs Jahren nach Beendigung des Mandats aufbewahrt (§ 50 BRAO) und danach vernichtet.
§ 10 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist Düsseldorf. Ist der Mandant Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Düsseldorf.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: Oktober 2026