Sicher und unverbindlich starten
Schildern Sie uns Ihren Verkehrsunfall
Tragen Sie ein, was Sie bereits wissen. Fehlende Unterlagen können Sie später nachreichen. Durch das Absenden entsteht noch kein Mandat und keine Zahlungspflicht.
Kosten einfach erklärt
Wer zahlt?
Bei einem unverschuldeten Unfall muss die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers auch unsere Anwaltskosten erstatten. Sie zahlen keinen Kostenvorschuss. Bei einer Mitschuld wird nur anteilig erstattet – das besprechen wir offen mit Ihnen, bevor Kosten entstehen.