Sicher und unverbindlich starten

Schildern Sie uns Ihren Verkehrsunfall

Tragen Sie ein, was Sie bereits wissen. Fehlende Unterlagen können Sie später nachreichen. Durch das Absenden entsteht noch kein Mandat und keine Zahlungspflicht.

Kosten einfach erklärt

Wer zahlt?

Bei einem unverschuldeten Unfall muss die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers auch unsere Anwaltskosten erstatten. Sie zahlen keinen Kostenvorschuss. Bei einer Mitschuld wird nur anteilig erstattet – das besprechen wir offen mit Ihnen, bevor Kosten entstehen.

1. Zu Ihrer Person

Damit wir Sie erreichen und den Fall eindeutig zuordnen können.

2. Zum Unfall

Schreiben Sie einfach, was passiert ist. Juristische Formulierungen sind nicht nötig.

3. Zum Unfallgegner

Falls bekannt – sonst einfach leer lassen.