Kosten einfach erklärt

Wer zahlt Ihren Anwalt?

Bei einem unverschuldeten Unfall: die Versicherung des Unfallverursachers. Sie zahlen keinen Kostenvorschuss.

Unverschuldeter Unfall

Anwaltskosten sind Teil des Schadens

Nach deutschem Recht muss der Unfallverursacher bzw. seine Kfz-Haftpflichtversicherung Ihnen alle Kosten ersetzen, die durch den Unfall entstehen. Dazu gehören auch die Kosten für eine Rechtsanwältin, die Ihre Ansprüche durchsetzt. Unsere Vergütung richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und wird direkt gegenüber der gegnerischen Versicherung abgerechnet.

  • Kein Kostenvorschuss
  • Keine Erfolgsprovision
  • Abrechnung nur nach gesetzlicher Vergütung (RVG)
  • Direkte Abrechnung mit der gegnerischen Versicherung
  • Ihr Schadensersatz wird vollständig an Sie ausgezahlt
Ehrlich gesagt

Wann können Kosten bei Ihnen bleiben?

Trifft Sie eine Mitschuld, zahlt die gegnerische Versicherung nur den entsprechenden Anteil – auch bei den Anwaltskosten. Gleiches gilt, wenn die Haftung vollständig bei Ihnen liegt. In diesen Fällen prüfen wir, ob Ihre Rechtsschutzversicherung eintritt, und besprechen alles offen mit Ihnen, bevor Kosten entstehen.

Hatten Sie einen Unfall?

Schildern Sie uns den Unfall in wenigen Minuten. Wir prüfen Ihre Ansprüche, übernehmen den kompletten Papierkram und melden uns innerhalb von 48 Stunden – Sie können sich entspannt zurücklehnen.

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