Von Rechtsanwältin Alicja Wilczek · Stand: 12.10.2026
Wer sein Fahrzeug nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall nicht nutzen kann, hat Anspruch auf einen gleichwertigen Mietwagen oder alternativ auf Nutzungsausfallentschädigung für die Dauer der Reparatur bzw. Wiederbeschaffung. Beides gleichzeitig gibt es nicht.
Mietwagen
Sie dürfen ein Fahrzeug einer vergleichbaren Klasse für die erforderliche Ausfallzeit anmieten. Versicherer kürzen hier häufig mit Verweis auf günstigere Tarife oder werfen eine zu geringe Fahrleistung vor.
Tipp: Holen Sie vor der Anmietung möglichst ein Vergleichsangebot ein und klären Sie die Kostenübernahme.
Nutzungsausfallentschädigung
Verzichten Sie auf einen Mietwagen, erhalten Sie einen pauschalen Tagessatz, der sich nach Fahrzeugtyp und Alter richtet. Er gilt für die tatsächliche Ausfallzeit – also auch für die Zeit der Begutachtung und Reparatur.
Voraussetzung ist, dass Sie das Fahrzeug nutzen wollten und konnten.
Typische Kürzungen
Zu kurze Ausfalldauer, Herabstufung in eine niedrigere Fahrzeuggruppe oder der Einwand, Sie hätten das Fahrzeug ohnehin nicht benötigt. Diese Einwände sind häufig unberechtigt und lassen sich anwaltlich zurückweisen.
Häufige Fragen
Bekomme ich Nutzungsausfall, wenn ich keinen Mietwagen nehme?
Ja, bei unverschuldetem Unfall grundsätzlich für die erforderliche Ausfallzeit, sofern Sie das Fahrzeug nutzen wollten und konnten.
Wie lange zahlt die Versicherung einen Mietwagen?
Für die erforderliche Dauer der Reparatur oder Wiederbeschaffung, meist laut Gutachten, zuzüglich einer angemessenen Überlegungsfrist.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
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