Von Rechtsanwältin Alicja Wilczek · Stand: 12.10.2026
Die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers hat nach Zugang aller erforderlichen Unterlagen in der Regel eine Prüfungsfrist von etwa vier bis sechs Wochen. Zahlt sie danach nicht, kann sie in Verzug geraten, und der Anspruch kann gerichtlich durchgesetzt werden.
Wie lange darf die Versicherung prüfen?
Gerichte gestehen Versicherern bei einfach gelagerten Fällen meist eine Prüfungsfrist von etwa vier bis sechs Wochen ab Zugang der vollständigen Unterlagen zu. Bei komplexen Fällen oder fehlender Ermittlungsakte kann es länger dauern.
Hinhaltetaktik erkennen
Wiederholte Rückfragen nach bereits übermittelten Unterlagen, telefonische Angebote mit Abfindungserklärung oder Schweigen sind typische Verzögerungen. Notieren Sie Datum und Inhalt jeder Kontaktaufnahme.
Was wir tun
Wir setzen der Versicherung schriftlich eine Frist, machen Verzugsschäden geltend und erheben bei Weigerung Klage – alles aus einer Hand. Bei unverschuldetem Unfall ohne Kostenvorschuss für Sie.
Häufige Fragen
Kann ich die Versicherung des Unfallgegners direkt verklagen?
Ja. Nach § 115 VVG haben Geschädigte einen Direktanspruch gegen die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers.
Wann sollte ich einen Anwalt einschalten?
Am besten sofort nach dem Unfall. Spätestens, wenn die Versicherung kürzt, nicht reagiert oder eine Abfindungserklärung verlangt.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
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